Bei der Einsichtnahme in die Unterlagen zur Statik wurden der Bürgerinitiative viele Aktenordner voller Untersuchungsergebnisse vorgelegt. Vielleicht dachte man im Ministerium, dass ’normale‘ Menschen nicht verstehen, was diese Unterlagen bedeuten, doch das war ein Irrtum.
Tatsächlich belegen die vorgelegten Ergebnisse, dass die Standsicherheit der Brücke rechnerisch nicht nachgewiesen werden kann. Die Behörden verwiesen darauf, dass dies noch nachgeliefert werde, doch was bedeutet dies?
Es wird mit einem Bau begonnen, bei dem die Standsicherheit von elementarer Wichtigkeit ist, weiß aber nicht, wie diese hergestellt werden kann! Es ist also völlig unklar, wie die Planung noch verändert und welche Kosten anfallen werden, um die 160 Meter hohe Brücke in den tektonisch extrem instabilen Ürziger Hang zu gründen.
Wer bginnt mit dem Bau eines Hauses, wenn er nicht einmal weiß, wie es genau gebaut und was es kosten soll?
Die Landesregierung musste zur Kenntnis nehmen, dass die Baufirmen selber nicht so ohne weiteres mitspielten. Bohrarbeiten für die Fundamente der ersten Brückenpfeiler, die für den Herbst des Jahres 2011 geplant worden waren, wurden erst ein ganzes Jahr später begonnen.
Angeblich liegen nun neue Statikberechnungen vor, doch die Einsichtnahme in diese Berechnungen wurde der BI mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verwehrt. Oder gibt es diese Berechnungen gar nicht? Spielt die Landesregierung mit dem Feuer – oder besser: mit dem Geld des Steuerzahlers?