Der Ort der linksmoselanischen Pfeilergründung bei Ürzig ist nach Untersuchungen der Ingenieurgeologin Dr. Elisabeth von den Hoff, Wittlich, der ungeeigneteste Ort an der ganzen Mosel, um Standfestigkeit eines Pfeilers zu garantieren, weil die Störzone an der Überschiebungsgrenze von Buntsandstein auf Hunsrückschiefer mindestens 400 m tief ist. Nach DIN 4149 ist ein erdbebenbezogener Standsicherheitsnachweis in Störzonen von solchen Ausmaßen grundsätzlich nicht möglich. Gleichwohl heißt es im Planfeststellungsbeschluß von 2006 auf Seite 153: „Im Übrigen werden mit der Erdbebensicherheit und Standsicherheit Fragen angesprochen, die nicht notwendigerweise bereits in der Planfeststellung im Einzelnen abgearbeitet werden müssen, sondern der Bauausführung vorbehalten bleiben können.“
Wenn es also, wie in Portland/USA kracht oder das Objekt dreimal so teuer wird wie veranschlagt, hat der Brückenbenutzer bzw. der Steuerzahler (i.A. identisch!) halt Pech gehabt. Das ist die Philosophie der planenden Stelle LBM! Ein Skandal allererster Güte!